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CHRONIK |
18.09.2011 |
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Videoüberwachung gerichtlich eingeschränkt
Die auch in Salzburg bei privaten Besitztümern immer stärker verbreitete Videoüberwachung bekommt nun bundesweit einen Dämpfer - durch ein Gerichtsurteil in Vorarlberg. Dieses verschärft die Zulassungen.
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Wildwuchs dürfte künftig ein Ende haben
Der auf den Datenschutz spezialisierte Salzburger Rechtsanwalt Clemens Thiele betont, aus dem Vorarlberger Urteil gehe erstmals klar hervor: Eine einfache Meldung an die Kommission für Datenschutz reicht künftig nicht mehr aus, um private Videoanlagen zur Überwachung gegen Diebstähle oder Sachbeschädigung installieren zu dürfen.
Verwandte und verfeindete Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Dornbirn haben es auf die Spitze getrieben - die eine Partei durch eine riesige Videoüberwachung mit fünf Kameras samt Bewegungsmelder und Scheinwerfer.
Die Kontrahenten klagten dagegen und ließen nicht locker. Denn der Abweisung durch das Erstgericht gingen sie in Revision und haben nun Recht bekommen.
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Beispiel mit fünf Kameras in kleinem Haus
Das Urteil ist nun sogar richtungsweisend für ganz Österreich, sagt Rechtsanwalt Thiele und zitiert die Urteilsbegründung:
"Die Berufungsrichter haben festgehalten, weil keine Meldung an die Kommission für Datenschutz erfolgt ist, sei die Überwachung ohnehin unzulässig. Damit ist sie zivilrechtlich nicht zu gestatten. Dazu kommt, dass auch bei einer Meldung die konkrete Anlage nicht zulässig wäre. Sie sei nämlich überschießend und beanspruche die Privatsphäre viel zu stark. Das bezieht sich auch auf die fünf Kameras in einem so kleinen Haus."
Vor der Novelle des Datenschutzgesetzes im Jahr 2010 bestand keine Meldepflicht für private Videoüberwachungen. Alle konnten im Grunde tun, was sie wollten. Damit sei jetzt endgültig Schluss, betont der Jurist: "Dieses Urteil ist österreichweit das erste österreichweit. Bisher war das in dieser Klarheit nie so formuliert. Es gab bisher einen gewissen Graubereich."
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"Extreme Zunahme auch in Salzburg"
In letzter Zeit ist die Zahl der privaten Videoüberwachungen auch in Salzburg sprunghaft gestiegen, beobachtet Thiele: "Es hat extrem zugenommen."
Der Anwalt bekommt zu dem Thema immer häufiger auch rechtliche Anfragen: Unternehmen unterliegen bei dem Thema deutlich strengeren Regeln als Private. Nur besonders gefährdete Betriebe wie Juweliere, Tankstellen oder Trafiken haben eine vereinfachte Meldepflicht.
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salzburg.ORF.at; 17.08.11
An vielen Gebäuden des Landes Salzburg in der Landeshauptstadt hängen Video-Überwachungskameras. Doch die dazu vorgeschrieben Hinweisschilder fehlen nach wie vor. Jetzt droht ein Gemeinderat mit Anzeige.
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