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Allein in der Stadt noch 122 Verdachtspunkte
Bereits im März 2011 haben Verfassungsrichter ja entschieden, dass die Landeshauptstadt keinen Anspruch auf Kostenersatz bei der Freilegung und Entschärfung von Bombenblindgängern habe. Seitdem sei in dieser Frage völliger Stillstand eingetreten, kritisiert FPÖ-Klubobmann Karl Schnell.
Der Bund habe immer wieder versucht, die Kosten auf Bürger und Gemeinden abzuwälzen, die Blindgänger sind aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Und für diese sei der Bund zuständig, sagt Schnell. Allein in der Stadt Salzburg gibt es noch 122 Verdachtspunkte für Bombenblindgänger.
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