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RELIGION |
03.12.2010 |
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Erzdiözese: Pater "gefährlicher Krimineller"
Der im Februar verstorbene Pater Berthold sei ein "gefährlicher Krimineller" gewesen. Diese Einschätzung kommt jetzt von der Erzdiözese Salzburg. Trotzdem wurde er über Jahrzehnte nie wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht gestellt.
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Schon Anfang der 1980er Verdacht
Zwei Mal wurde gegen den heuer im Februar an einem Darmleiden verstorbenen Pater Berthold Flachberger ermittelt, im zivilen Namen hieß er Ernest Flachberger. Aber der Salzburger Benediktiner wurde nie angeklagt. Der Bischofsvikar der Erzdiözese Salzburg, Johann Reißmeier, bezeichnete ihn in einem neu erschienenen Buch als "gefährlichen Kriminellen" und "hochgradig psychisch kranken Menschen".
Schon Anfang der 1980er-Jahre hatte es im Salzburger Kloster St. Peter den Verdacht gegeben, dass der Pater Buben sexuell missbrauchen würde.
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Keine ausreichenden Zeugenaussagen für Anklage. |
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Ermittlungen in OÖ ohne Ergebnis
Ende der 1980er-Jahre ermittelte dann die Kriminalabteilung der oberösterreichischen Gendarmerie, als Pater Berthold Pfarrer in Oberhofen und Zell am Moos am Irrsee war. Damals zog ihn die Diözese sogar vom Religionsunterricht ab.
Doch dem gerade erschienenen Buch über den Benediktiner-Pater zufolge gab es keine für eine Anklage ausreichenden Zeugenaussagen von betroffenen Kindern und Eltern. Der Pfarrer wetterte von der Kanzel gegen seine Gegner. Vorübergehend wurde sogar gegen einen Schuldirektor ermittelt, der Vorwürfe erhoben hatte.
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Missbrauch in Marokko: Nicht mitangeklagt
Im Jahr 2005 ermittelte dann die Staatsanwaltschaft Salzburg, weil er mit zwei Komplizen in Marokko Minderjährige missbraucht hatte. Doch anders als sein langjähriger Lebensgefährte und ein weiterer Täter wurde der Priester nicht angeklagt und verurteilt, weil er zwar österreichischer Staatsbürger war, aber seinen Wohnsitz damals in Deutschland hatte.
Möglicherweise sei da eine Fehlentscheidung in Salzburg gewesen. Denn Missbrauch von Minderjährigen ist auch in Marokko strafbar, sagt der Innsbrucker Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer: "Wenn die Tat in Marokko strafbar ist, dann ist die Schlussfolgerung, wenn hinreichender Tatverdacht und die ausreichende Verurteilungs-Wachrscheinlichkeit besteht, dass auch Anklage zu erheben gewesen wäre."
Schwaighofer bezieht sich auf den Paragraphen 65 im Strafgesetzbuch.
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"Salzburger Justiz hat alles unternommen, um eine Strafverfolgung durchzuführen." |
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Bezug auf anderen Paragraphen
Die Salzburger Staatsanwaltschaft ermittelte dagegen nach dem Paragraphen 64, betont Staatsanwaltschafts-Sprecherin Barbara Feichtinger: "Da steht eben drinnen, dass die Verfolgung nur dann stattzufinden hat, wenn der Täter Österreicher war und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte."
Dass die Staatsanwaltschaft froh gewesen sein könnte, nicht gegen einen Priester ermitteln zu müssen, ist für Feichtinger "eine glatte Unterstellung. Wenn man sich den jahrelangen Verlauf dieses Verfahrens anschaut, wird man sehen, dass die Salzburger Justiz alles unternommen hat, um eine Strafverfolgung durchzuführen."
Dazu wurden sogar die Opfer aus Marokko zum Prozess nach Salzburg eingeflogen.
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In Gespräch vor Tod Missbrauch zugegeben
Im Vorjahr - kurz vor seinem Tod - gab der Pater vor Zeugen zu, dass er schon Ende der 1970er Jahre in Salzburg einen damals Elfjährigen viele Male sexuell missbraucht hatte.
Dieses Gespräch in Altötting, dem Altersruhesitz des Priesters, war Monate später die Basis für Berichte über den Fall und eine österreichweite Debatte. Einen Nachweis für möglicherweise jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch an zahlreichen Betroffenen gibt es bis heute aber nicht.
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salzburg.ORF.at; 2.12.10
In einem neuen Buch wird der Lebensweg des pädophilen Pater Berthold, der früher im Salzburger Kloster St. Peter lebte, nachgezeichnet. Der Autor zeigt, wie ihn Orden, die Kirche und die Justiz über Jahrzehnte gewähren ließen.
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