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ARZT SOLL FÜR BEHINDERTES KIND ZAHLEN |
14.07.2006 |
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Mediziner: OGH-Urteil "unakzeptabel"
Für Ärztevertreter "unakzeptabel" ist ein OGH-Urteil. Demnach soll ein Gynäkologe pro Monat bis zu 3.700 Euro Unterhalt für ein behindertes Kind zahlen, weil er die Mutter nicht ausreichend über die Risiken der Schwangerschaft aufgeklärt haben soll.
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Arzt "bleibt nur Privatkonkurs"
Die Mitglieder der Ärztekammer sprechen von einem Skandal: Sollte dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) Schule machen, sei ein vernünftiges Verhältnis zwischen Arzt und Patient nicht mehr möglich, sagt Ärztekammer-Präsident Reiner Brettenthaler. Dann würden amerikanische Zustände mit Millionenklagen herrschen.
Der betroffene Gynäkologe stehe vor dem Ruin, betont Brettenthaler: "Das sind Forderungen in der Höhe von Millionen von Euro. Das kann ein einzelner nicht leisten. Dagegen kann man sich nicht versichern als einzelner bis jetzt, sodass dem betroffenen Arzt nur der Weg in den Privatkonkurs bleibt - ein Arzt, der 30 Jahre ohne jeglichen Anstand (sic!), ohne jegliche Beschwerde von Seiten der Patienten seine Tätigkeit zur vollsten Zufriedenheit der Patienten ausgeübt hat. Wir finden, das ist ein unakzeptables Urteil."
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Mutter kam zu spät in die Risiko-Ambulanz
In der Risikoambulanz des St. Johanns-Spitals in der Stadt Salzburg wurde das Down-Syndrom des Babys per Ultraschall diagnostiziert. Die werdende Mutter habe die Ambulanz jedoch zu spät aufgesucht, obwohl ihr der beschuldigte Gynälologe dringend dazu geraten habe.
Nach Ansicht des Obersten Gerichthofes habe der Gynäkologe verabsäumt, die Patientin darüber zu informieren, dass ihr Kind womöglich behindert sein könnte.
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Nicht immer schlimmste Folgen aufzählen
Nach Ansicht seiner Berufskollegen hat der Arzt jedoch korrekt gehandelt: "Es kann nicht der Sinn ärztlicher Arbeit sein, im Rahmen der Aufklärung jedes Mal das exzessivste Problem darzustellen, um zu motivieren, weil damit mehr psychischer Schaden angerichtet wird, als tatsächlich an Problemen zu erwarten ist", sagt Alfons Staudach, Primar der Landesfrauenklinik.
Roman Moser, Anwalt des beschuldigten Gynäkologen bezeichnet das Urteil als "richtungsweisend und weltfremd". Er geht von einer Teilschuld der Klägerin aus. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Frau nicht sofort die Risikoambulanz aufgesucht habe, nachdem ihr das der Arzt dringend geraten hatte.
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Anwalt: "Mutter hat Unwahrheit gesprochen"
"In allen drei Instanzen haben wir alle Beteiligten nicht verstanden, warum die Mutter dieser Überweisung in die Risikoambulanz nicht entsprochen hat", sagt Moser.
"Im Beweisverfahren war es sogar so, dass sie behauptet hat, sie sei nicht überwiesen worden. Hier hat die Kindesmutter die Unwahrheit gesprochen. Das ist mittlerweile rechtskräftig bei Gericht festgestellt worden. Die Tragik an der Situation ist die: Das Gericht glaubt der Mutter nicht und trotzdem hat sie gewonnen."
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Landesgericht kann Unterhalt reduzieren
Die Mutter des behinderten Kindes war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar.
Am Landesgericht Salzburg soll nun entschieden werden, ob auch sie eine Teilschuld trifft. Das würde die Unterhaltszahlungen des Gynäkologen von bis zu 3.700 Euro pro Monat möglicherweise um ein Drittel reduzieren.
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salzburg.ORF.at; 12.7.06
Eine 31-jährige Salzburgerin, die ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt gebracht hat, fordert vom Arzt nun Unterhaltszahlungen. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes bestärkt die Frau zum Teil.
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