Salzburg ORF.at
MI | 11.04.2012
Die Festnahme des Programmierers nach stundenlander Belagerung (Bild: APA)
WIDERSTAND GEGEN POLIZEI
Bewaffnet verschanzt: 37-Jähriger verurteilt
Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde ein 37-jähriger Programmierer am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte sich bewaffnet in seiner Wohnung verschanzt, um eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornos zu verhindern.
Keine Beweise für Kinderporno-Besitz
Im vergangenen April hatte sich der mit einer Schrotflinte bewaffnete Mann stundenlang in Salzburg-Gneis in seiner Wohnung eingeschlossen, die eigentlich nach Kinderpornografie durchsucht werden sollte.

Bevor der Mann aufgab, zertrümmerte er noch seinen Computer. Der Besitz von Kinderpornos konnte dem Programmierer damit nicht nachgewiesen werden, obwohl schon Computerspezialisten der Polizei bereitstanden. Die Festplatte des Rechners war in Stücke geschlagen.
Anklage nach fünfstündiger Belagerung
So blieb der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt: Fünf Stunden lang belagerte die Spezialeinheit Cobra die Wohnung des Programmierers, bevor der Mann aufgab. Zuvor hatte er Polizisten noch mit einer Schrotflinte bedroht.
Wegen Sittlichkeitsdelikten vorbestraft
Der 37-Jährige ist bei Sittlichkeitsdelikten kein Unbekannter: Er ist bereits einschlägig vorbestraft und darf sich nicht mehr in öffentlichen Freibädern aufhalten.

Dennoch sind zwölf- und 13-jährige Buben die bevorzugten Freunde des Programmierers, der darin auch kein Problem sieht. Laut Richter bekamen die Burschen pornografische Fotos zu sehen und liebevolle Umarmungen zu spüren.
Richter ließ noch einmal Milde walten
Beim Prozess am Donnerstag versprach der Mann, die Auflagen des Gerichts zu befolgen und keinen engeren Kontakt zu Minderjährigen mehr zu haben. Die Aktion mit der Schrotflinte und dem stundenlangen Verschanzen in der Wohnung nannte er eine "Kurzschlusshandlung".

Derselbe Richter, der ihn vor drei Jahren bereits einmal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, ließ deshalb noch einmal Milde walten: Neun Monate Haft auf Bewährung lautet das bereits rechtskräftige Urteil.
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