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FREIZEIT+RECHT |
06.09.2010 |
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"Gefährdete Alpinwege offiziell schließen"
Weil der Klimawandel alpine Routen durch Eis- und Steinschlag gefährlicher macht, werden Haftungsfragen bei alpinen Wegen immer wichtiger. Ein Rechtsexperte warnt jetzt davor, gefährdete Wege einfach aufzulassen.
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Je schwerer, umso mehr Eigenverantwortung
Wer haftet für alpine Wege bei Bergunfällen? Generell gilt: Je einfacher ein Weg zu begehen ist, umso größer ist die juristische Verantwortung des Erhalters.
Je schwieriger hingegen ein Weg ist, umso mehr Selbstverantwortung haben Wanderer oder Bergsteiger.
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 Eybl: "Je höher und schwieriger der Weg, umso mehr Selbstverantwortung". |
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Schwieriges Problem für Touristiker
Immer mehr Tourismusverbände, Gemeinden und alpine Vereine fragen sich, ob sie angesichts des Klimawandels die Verantwortung und hohen Kosten für die Wegerhaltung noch tragen können. Rechtsexperte Erik Eybl von der Generali Versicherung ist auf solche Probleme spezialisiert.
"Je weiter ein Weg ins Hochgebirge hinauf führt, desto weniger Verantwortung wird den Wegerhalter treffen. Auf solchen Wegen hat der Benutzer auch selbst eine große Verpflichtung, darauf zu achten, wie er mit seinem Können den Weg bewältigt", sagt Eybl.
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Talnaher Bereich: Wegerhalter verantwortlich
Hohe juristische Verantwortung haben Wegerhalter hingegen oft in talnahen Bereichen, wenn Holzgeländer oder Brückenkonstruktionen auf Spazier- oder leichten Wanderwegen vorhanden sind, betont Eybl.
"Da muss man aufpassen, denn derjenige, der einen solchen Weg benutzt, darf - wenn er sich auf einem Geländer anhält oder sich dagegen lehnt - darauf vertrauen, dass dieses Geländer auch hält."
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"Benutzer muss Seilsicherung voher testen". |
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Gericht prüft Eigenverantwortung
Vor Gericht werde sehr wohl auch die Eigenverantwortung von Wanderern und Bergsteigern geprüft, ergänzt Rechtsexperte Erik Eybl.
"Dazu gibt es das Beispiel eines judizierten Falles: Eine Frau, die eine lose Seilsicherung benützt hatte, hat sich schwer verletzt, als diese Seilsicherung ausgerissen war.
Dieser Dame wurde vom Gericht allerdings ein Mitverschulden gegeben, weil man sich, bevor man sich an eine solche Seilsicherung anhält, durch Zug testen muss, ob diese Sicherung auch wirklich hält oder nicht."
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"Gefährdete Wege nicht einfach nur auflassen". |
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Warnung vor "bösem Erwachen vor Gericht"
Der Rechtsexperte - er ist selbst Bergsteiger - warnt auch davor, Wege, wenn sie durch den Klimawandel gefährlicher werden, einfach aufzulassen.
Solche Wege sollten von den Betreibern in jedem Fall offiziell geschlossen werden - samt Abbau aller Sicherungseinrichtungen und entsprechender Information der Öffentlichkeit. Für Erhalter, die einen solchen Weg nicht offiziell schließen, könnte es vor Gericht böse ausgehen, warnt der Fachmann.
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salzburg.ORF.at; 29.08.10
Kaprun (Pinzgau) ist bundesweit eine der wenigen Gemeinden, die sich mit viel Geld selbst um die Erhaltung hochalpiner Wege kümmert. Der Alpenverein fordert eine solche Beteiligung ja immer wieder ein.
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27.11.09
Der ehemalige Bürgermeister von Unterach am Attersee (OÖ) wurde am Donnerstag am Salzburger Landesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Er war von einem deutschen Urlauber angezeigt worden.
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