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DI | 14.02.2012
Stempel: Sozialhilfe (Bild: Fotolia/bilderbox)
SOZIALES
Sozialhilfeempfänger automatisch umgestellt
Ab 1. September wird die Mindestsicherung die bisherige Sozialhilfe ablösen. Salzburg, Wien und Niederösterreich schaffen den pünktlichen Start der neuen Mindestsicherung schaffen, neue Anträge sind dafür nicht notwendig.
Land rechnet mit 20 Prozent Steigerung
Wer derzeit Sozialhilfe bezieht, wird in den nächsten Monaten auf die Mindestsicherung umgestellt, Anträge sind dazu nicht notwendig.

In Salzburg wird mit 20 Prozent mehr Beziehern von Mindestsicherung gerechnet als bereits Sozialhilfe bekommen. Die neuen Anträge werden in der Verwaltung vorrangig behandelt.
"Notgroschen" wird künftig nicht angetastet
Landesrätin Erika Scharer (SPÖ) nennt ein Beispiel für Personen, die künftig Anspruch auf Mindestsicherung haben: So darf eine Kellnerin, der die Arbeitslosenunterstützung während der Saisonarbeitslosigkeit nicht reicht, ihre Ersparnisse bis zu einer Höhe von 3.720 Euro behalten.

"Bisher war es so, dass man in dem Moment wo man Sozialhilfe in Anspruch genommen hat, diese Ersparnisse einsetzen musste", sagt Scharer.
Änderungen auch bei Wohnunterstützung
Bei der bevorstehenden Umstellung gilt außerdem ein Verschlechterungsverbot. Wer in Zukunft mehr Geld erhält, aber Anfang September noch nicht umgestellt ist, erhält Nachzahlungen.

Änderungen gibt es auch bei der Unterstützung für den Wohnungsaufwand, sagt Herbert Prucher vom Sozialreferat des Landes.

"In der neuen Mindestsicherung ist ein Teil der Wohnungskosten bereits inkludiert und ein Teil wird als freiwillige Leistung des Landes zusätzlich gewährt, so dass diese Personengruppe die Unterstützung, die sie bisher hatte auch weiter hat", so Prucher.
Wohnunterstützung per Verordnung geregelt
Befürchtungen der Armutskonferenz, dass die Wohnunterstützung zur Ermessenssache der Beamten werde, weist Prucher zurück.

"Die freiwillige Leistung ist per Verordnung geregelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verwaltungsbeamter Regeln gegen eine Verordnnung vollzieht", sagt Prucher.

Eine Salzburger Spezialität der Mindestsicherung ist die vierzehnmalige Auszahlung der Beiträge an minderjährige Kinder, im übrigen Österreich gibt es die Mindessicherung zwölfmal im Jahr.
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