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DI | 14.02.2012
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JUSTIZ
Anklage wegen Rauferei in Altersheim
Ein ungewöhnlicher Fall von Körperverletzung beschäftigt die Salzburger Justiz. Zwei betagte Bewohnerinnen eines Seniorenheimes waren handgreiflich geworden und verletzten sich. Der Prozess fand am Montag aber nicht statt.
Kontrahentin mit Gehstock attackiert
Die beiden alten Damen waren am 13. Dezember des Vorjahres im Seniorenheim St. Michael im Lungau aneinandergeraten. Die jüngere der beiden - 83 Jahre alt - schlug die andere mit dem Gehstock.

Die 89-Jährige wehrte sich, indem sie ihre Kontrahentin an den Haaren zog. Beide Seniorinnen stürzten während der Auseinandersetzung und verletzten sich. Die 89-Jährige trug schwere Verletzungen davon, die jüngere leichte Verletzungen im Gesicht.
Kein Prozess: Angeklagte nicht transportfähig
Die beiden Frauen landeten jetzt schließlich vor Gericht. Der 83-Jährigen, die mit dem Gehstock zugeschlagen hat, wirft der Staatsanwalt sogar schwere Körperverletzung vor. Das Strafmaß für sie beträgt maximal drei Jahre Haft.

Der Prozess am Montag konnte aber nicht stattfinden. Die beiden Damen seien derzeit nicht transportfähig, sagte die zuständige Richterin.
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