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DI | 14.02.2012
Sonne und Wolken (Bild: Fotolia/Sergey Tokarev)
POLITIK
Klimaschutz kommt in die Landesverfassung
Klimaschutz soll künftig in der Landesverfassung verankert werden. Der Gesetzesentwurf findet bei Naturschutzorganisationen aber entgegen den Erwartungen keine ungeteilte Zustimmung.
Natur- und Klimaschutz gleich wichtig
Durch die Verankerung in der Landesverfassung soll der Klimaschutz in Zukunft mehr politisches Gewicht erhalten. Immerhin hat sich Österreich verpflichtet, bis 2012 die Kohlendioxidbelastung um 13 Prozent im Vergleich zum Niveau von 1990 zu verringern.

Mit dieser Neubewertung des Klimaschutzes werden auch Bestimmungen im Naturschutz-, im Raumordnungs-, sowie im Luftreinhaltegesetz geändert.

So sollen beim Bau von Photovoltaikanlagen, Windturbinen, Wasserkraftwerken oder Biomasseanlagen keine Ersatzleistungen mehr für Eingriffe in die Natur vorgeschrieben werden.

Hier setzt die Kritik des Naturschutzbundes an. Dessen Geschäftsführer Hannes Augustin sagt: "Es darf nicht dazu führen, dass Naturschutz und Klimaschutz gegeneinander ausgespielt werden, dass für den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien keine Ersatzleistungen mehr zu leisten sind."
Verankerung des Klimaschutzes in der Landesverfassung im Koalitionsübereinkommen festgelegt.
Naturschutzfonds von Einbußen bedroht
Dieser Schritt würde den Bau weiterer Anlagen fördern. Den Energieverbrauch zu verringern und die Effizienz von Anlagen zu erhöhen, müsse aber das Ziel sein. "Der Bau welcher Anlage auch immer, bedeutet einen Eingriff in den Naturhaushalt. Das ist laut Naturschutzgesetz auszugleichen und muss unbedingt beibehalten werden", so Augustin.

Der Naturschutzbundgeschäftsführer verweist auch auf einen finanziellen Aspekt: Der Verzicht auf Ersatzleistungen würde bedeuten, dass künftig weniger Geld in den Naturschutzfonds des Landes fließt.
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