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FLACHGAU |
09.02.2010 |
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Urteil: Bedingte Einweisung für Brandstifter
Einem Brandstifter wurde am Dienstag am Landesgericht der Prozess gemacht. Der geistig beeinträchtigte Mann hat 2005 einen Bauernhof in Großgmain (Flachgau) in Brand gesteckt. Er muss vorläufig nicht in eine Anstalt, so das Urteil.
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Bauernhof brannte völlig nieder
Der Schaden betrug damals 600.000 Euro, das Gebäude brannte fast vollständig ab. Bewohner kamen nicht zu Schaden.
Der laut Gerichtspsychiater "vom Feuer faszinierte", geistig beeinträchtigte Pinzgauer wurde am Dienstag von einem Salzburger Schöffensenat in eine Anstalt für zurechnungsunfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen - allerdings nur bedingt.
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Sachwalterin und Verteidigerin erbaten Bedenkzeit. |
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Stationäre Behandlung in St. Veit
Der vorsitzender Richter Andreas Posch erteilte die bedingte Einweisung unter der Auflage, dass der Pinzgauer - er hat das Down-Syndrom - in der Sonderkrankenanstalt St. Veit im Pongau stationär psychiatrisch behandelt wird. Wegen seiner Krankheit befindet sich der 32-Jährige zurzeit sowieso in stationärer Behandlung.
Die Sachwalterin sowie die Verteidigerin, die wie am ersten Prozesstag am 14. Dezember 2009 erneut die Unschuld ihres verhandlungsunfähigen Mandanten beteuerte und sich gegen den Einweisungsantrag aussprach, erbaten Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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