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MO | 13.02.2012
Prüfung eines Vertrages (Bild: APA)
ARBEIT
AK warnt vor illegalen Arbeitsverträgen
Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht, gegen illegale Passagen in ihren Dienstverträgen und Arbeitsanweisungen zu protestieren aus Angst um ihren Arbeitsplatz. Darauf macht die Arbeiterkammer aufmerksam und zeigt ein Beispiel.
Verbotene Arbeitsanweisungen bei Callcenter
Konkret geht es um die Arbeitsanweisung aus einem Callcenter in der Stadt Salzburg. Die fängt damit an, dass Verspätungen von zehn Minuten mit einer halben Stunde nachgearbeitet werden müssen, bei 20 Minuten bereits mit einer ganzen Gratisstunde. Höhepunkt ist für Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler der Punkt "Arbeitsmoral".

"Bei 30 Stunden sind mindestens sechs Aufträge am Tag zu machen, bei 25 Stunden mindestens fünf Aufträge und wer das nicht einhält, muss unbezahlt am Samstag von 9.00 bis 15.15 Uhr den Dienst einholen. Aber es geht noch weiter über Sauberkeit und der Boden muss von Flecken zu befreien ist und bei Nichteinhaltung wird die Kündigung ausgestellt", schildert Pichler.
Viele nehmen gesetzeswidrige Verträge in Kauf.
Betroffene werden nicht aktiv
Diese Arbeitsanweisungen seien nicht nur sittenwidrig, sie sind auch gesetzeswidrig, sagt AK-Rechtsexperte Erich Krutter. Aktiv werden könne er aber nur mit Zustimmung der Betroffenen und die seien meist dagegen.

"Da haben zwei Beschäftigte dieses Callcenters bei uns vorgesprochen, haben sich beraten lassen. Die haben den Arbeitsvertrag in der Hand und diese Arbeitsanweisung. Der Arbeitsvertrag selber ist in mehreren Punkten gesetzeswidrig. Aber meistens wird dann gesagt: 'Wenn sie bei uns arbeiten wollen, dann nehmen sie das an. Wir ändern nichts'.", sagt Krutter.

Da die Betroffenen sogar auf derartige Jobs angewiesen sind, nehmen sie solche Verträge in Kauf und stellen ihre Forderungen - wenn überhaupt - erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
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