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Umwelt |
19.01.2009 |
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Feinstaub: Betriebe neben Autobahn verboten
100 Meter rechts und links der Autobahn dürfen zurzeit keine Betriebe angesiedelt werden. Selbst umweltfreundliche Firmen haben keine Chance, da man den entstehenden Autoverkehr bei den Feinstaubemissionen einrechnet.
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Auch "feinstaubfreier" Betrieb wird abgelehnt
Es geht um eine EU-Richtlinie, die ins österreichische Emissionsschutzgesetz nach Punkt und Beistrich eingearbeitet wurde, sagt Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer. Die Auswirkungen seien für die Gemeinden nicht zu akzeptieren. Denn selbst ein Betrieb, der kein Gramm Feinstaub produziere, müsste abgelehnt werden.
"Das groteske an dieser Richtlinie ist, dass hier nicht die Betriebe betroffen sind, sondern der Zu- und Abfahrtsverkehr der Hauptverursacher ist und hier einzurechnen ist. Das heißt, es kann ein noch so umweltfreundlicher Betrieb sein, wenn er verkehrsmäßig durch Zu- und Abfahrten betroffen ist, darf er in einem Umkreis von 100 Metern nicht angesiedelt werden", erklärt Mödlhammer.
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"Wir hätten also praktisch entlang der Autobahnen, wo nichts anderes anzusiedeln ist als Betriebe, eine Freifläche." |
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Wohnbauten neben Autobahn erlaubt
Bei Wohnungen entlang der Autobahn kämen die Gemeinden hingegen nicht mit dem Gesetz in Konflikt, vorausgesetzt der entsprechende Lärmschutz ist vorhanden. Bis 2012 soll der vom Gesetz betroffene Korridor entlang der Autobahn sogar auf 300 Meter erweitert werden, für Mödlhammer undenkbar.
"Hier wäre es nicht mehr möglich Betriebe anzusiedeln, das ist konkret bei der Urstein Au, das sind die Gebiete bis Wals-Siezenheim und Eugendorf, aber auch in der Stadt Salzburg gebe es massive Eingriffe. Wir hätten also praktisch entlang der Autobahnen, wo nichts anderes anzusiedeln ist als Betriebe, eine Freifläche, oder man würde sich entschließen Wohnbauten zu machen und das kann es nicht sein. Das muss auf alle Fälle verhindert werden", erklärt Mödlhammer.
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Gespräch mit Umweltminister Berlakovich
In einem Gespräch mit Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) will Mödlhammer erreichen, dass Österreich seinen Spielraum im Gesetz ausnützt.
Die Emissionen sollten nach Wunsch der Gemeinden nicht nur im vorgeschriebenen Korridor, sondern in einem größeren Raum beobachtet und dadurch Ausgleichsmaßnahmen möglich werden.
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