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Justiz |
15.01.2009 |
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Erstes Urteil nach schwerer Hunde-Attacke
Im Prozess gegen die Männer, die nach einer Hundeattacke vor zwei Jahren nun vor Gericht stehen, gibt es ein erstes Urteil: Sechs Monate bedingt sowie 5.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Mann, der den Hund laufen ließ.
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Verfahren gegen Besitzer vertagt
Das Tier hatte im August 2007 eine Salzburgerin durch mehrere Bisse schwer verletzt. Gegen den zweiten Beschuldigten, den Hundebesitzer, wurde der Prozess vertagt.
Bei der Attacke durch den Hund wurde das Opfer an Ohr, Brust, Stirn, in der Schläfengegend und an der linken Hand schwer verletzt. Ein Hautverlust wrde diagnostiziert und viele Operationen waren notwendig.
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Besitzer hätte Tier wegsperren müssen
Das Tier war nach einem Kampf verletzt gewesen, seine Wunden waren nicht behandelt worden und deshalb sei es so aggressiv gewesen, sagte ein Beschuldigter.
Die Staatsanwaltschaft hält dem Hundebesitzer vor, dass er Buster, so der Name des Tieres, nicht entsprechend verwahrt, also eingesperrt hatte.
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Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Ein Bekannter des Hundehalters hatte damals im Zuge von Renovierungsarbeiten die Wohnungstüre nicht geschlossen und der Hund war ins Stiegenhaus gelaufen. Dabei traf er auf die Fremdenführerin und griff sie an.
Am Donnerstag müssen sich zwei Männer vor dem Strafrichter verantworten, der Hundebesitzer, ein Stapelfahrer, und dessen Freund, ein Berufskraftfahrer.
Fahrlässige schwere Körperverletzung ist das Delikt, bei Schuldsprüchen drohen bis zu zwei Jahre Haft. Buster, ein American Stafford Terrier, wurde dem Halter nach dem Vorfall behördlich entzogen und einer Tierschützerin in Oberösterreich zur Pflege übergeben.
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salzburg.ORF.at; 30.8.07
Im Stiegenhaus ihres Wohnhauses in Salzburg-Lehen wurde eine Frau am Montagabend von einem Pitbull Terrier angefallen und verletzt. Der Hund biss die Frau mehrmals in die Brust, die Schultern, den Hals und den Kopf.
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