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ANIF |
14.03.2008 |
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Prozess gegen Handymasten in Endphase
Gegen zwei Handy-Sendemasten zieht ein Anifer vor Gericht. Dieser Mast verursache schwere Schlafstörungen, so die Begründung des Flachgauers. Nun gibt es ein Urteil, das schriftlich ergeht und noch nicht bekannt ist.
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Haus: "Wertminderung von 30 Prozent"
Die Mobilfunkfirmen konnten bisher aus juristischen Gründen nicht geklagt werden, dafür soll aus der Sicht der Kläger der Besitzer des Hauses zur Herabsetzung der Senderleistung gezwungen werden. Seit auf einem Nachbarnhaus von Herbert Werner zwei Mobilfunksender stehen, leiden seine Frau und er unter heftige Kopfschmerzen. Sie versuchen, die Strahlung abzuschirmen:
"Wir haben einen Schutzvorhang, der eine gewisse Dämpfung bewirkt. Das ist in unserem Schlafzimmer, und das übrige Haus ist natürlich weiter völlig ungeschützt. Dazu kommt, dass wir in unserem Schlafzimmer das Fenster nicht zumachen dürfen. Wir haben schon einen Verkauf überlegt, aber ein Makler hat uns gesagt, wir hätten mit einer Wertminderung durch den Sendemast von um die 30 Prozent zu rechnen."
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Hausbesitzer indirekt unter Druck?
Die Masten strahlen angeblich fast 3.000 Mal staräker als der Salzburger Vorsorgewert, doch der ist rechtlich nicht bindend. Das Haus mit den Handymasten gehört dem Anifer Unternehmer Markus Friesacher:
"Es ist nicht so, dass ich etwas falsch gemacht hätte. T-mobile ist zu mir gekommen und hat mich um den Standort gebeten. Gleichzeitig wurde gesagt, man habe drei Nachbarn von mir, die den Masten übernehmen würden. Wenn ich ihn nicht nehmen würde, dann würden meine Mieter auf den Masten schauen. Dann habe ich mich entschieden, dass ich ihn auf meinem Haus montieren lasse."
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Urteil erst in einiger Zeit bekannt
Das Urteil in diesem Fall wird schriftlich ergehen.
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