Salzburg ORF.at
MI | 11.04.2012
Bild einer Überwachungskamera (Bild: ORF)
IN FIRMEN
Mitarbeiter werden immer öfter überwacht
Immer mehr Firmen überwachen ihre Mitarbeiter elektronisch - das beobachtet die Gewerkschaft der Privatangestellten. Allerdings setzen auch immer mehr Belegschaften ihr Recht durch, dass die Überwachung in Vereinbarungen geregelt wird.
In vielen Betrieben.
Internet-Surfen, E-Mail unter der Lupe
In vielen Betrieben kontrollieren die Chefs mittlerweile sehr genau, was ihre Angestellten am Arbeitsplatz tun: So wird ausgewertet, welche Internet-Seiten der Mitarbeiter abruft, welche E-Mails er schreibt und bekommt und auch jeder Tastendruck kann registriert werden.

Doch immer mehr Betriebsräte wehren sich gegen die Totalüberwachung am Arbeitsplatz - sie verlangen Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz. Darin wird geregelt, was ein Mitarbeiter darf und was nicht und wie ihn der Chef überwachen darf.
Datenschutz-Vereinbarung "erzwingbar"
Solche Vereinbarungen sind eigentlich Pflicht, sobald elektronisch überwacht wird - und immer mehr Belegschaftsvertreter fordern dieses Recht auch ein.

"Hier haben wir in den letzten Wochen verstärkte Anfragen von Betriebsräten, die in diesem Bereich Beratung und Hilfestellung benötigen", schildert Privatangestellten-Gewerkschafter Gerald Forcher, "Diese Betriebsvereinbarung ist auch erzwingbar, die Arbeitgeber haben mehr oder weniger keine Möglichkeit, diese Betriebsvereinbarung abzulehnen."

Vor allem große Firmen wie Porsche, Spar oder Wüstenrot haben schon länger solche Vereinbarungen, in denen die elektronische Mitarbeiterkontrolle geregelt ist.
Nicht über Kopf der Belegschaft hinweg.
Video-Überwachung für Angestellte
Gerade im Handel oder bei Finanzdienstleistern schaut der Vorgesetzte den Angestellten am Arbeitsplatz auch per Video-Kamera über die Schulter. Solche Anlagen darf der Dienstgeber aber nicht einfach über den Kopf der Belegschaft hinweg einbauen.

"Wir haben jetzt einen Fall in Salzburg in einem Großhandelsbetrieb, wo die Geschäftsführung Videokameras im Geschäftslokal montiert hat, wo wir jetzt gemeinsam mit dem Betriebsrat verhindert haben, dass diese Kameras in Betrieb genommen werden", betont Forcher, "Das wird erst dann passieren, wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt: Hier schreibt man beispielsweise fest, wo so eine Kamera installiert wird, warum eine Kamera installiert wird, wer über das Bildmaterial verfügen kann."
Pflicht-Datenschutzbeauftragter gefordert
Zusätzlich müsse es in Firmen mit mehr als fünf Mitarbeitern per Gesetz einen Datenschutzbeauftragten geben, fordert die Gewerkschaft. Er soll sich darum kümmern, dass die Privatsphäre der Angestellten privat bleibt und nicht von Chefetage mitgespeichert wird.

Solche Datenschutzbeauftragten sind derzeit schon in Deutschland Pflicht - die Datenschützer der ARGE Daten bieten zurzeit auch in Österreich eine Ausbildung an.

Peter-Paul Hahnl, salzburg.ORF.at
Überwachung am Arbeitsplatz ist ....
18.73 % akzeptabel - der Chef hat schließlich ein Recht zu wissen, was seine Mitarbeiter machen.
60.22 % eine Frechhheit - die Privatsphäre geht die Geschäftsführung nicht an.
18.73 % eine unvermeidliche Entwicklung - schließlich wird alles immer mehr überwacht.
2.32 % etwas, was mich nicht interessiert.
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