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IN DEN USA |
17.08.2007 |
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Fagan aus Kaprun-Verfahren ausgeschlossen
Anwalt Ed Fagan ist in den USA von den von ihm selbst angestrengten Kaprun-Verfahren ausgeschlossen worden. Wegen seines Privatkonkurses könne es bei Fagan zu einem Interessenkonflikt kommen, begründet die Richterin.
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13,6 Millionen Dollar Schulden. |
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Kaprun-Prozess für Anwalt Konkurssanierung
Fagan bemüht sich, in den USA einen Schadenersatzprozess nach der Kaprun-Katastrophe vom November 2000 mit 155 Toten zu führen - bisher aber erfolglos. Nun hat ihn die zuständige Richterin Shira Scheindlin aus den von ihm angestrengten Verfahren ausgeschlossen.
Fagan ist seit Februar in Konkurs, seine Schulden belaufen sich laut Konkursakt auf rund 13,6 Millionen US-Dollar. Gegenüber den Konkursrichtern gab er an, sich durch das Kaprun-Verfahren entschulden zu wollen - es gebe ein Angebot von 16 Millionen Dollar für eine globale Einigung, behauptet der Anwalt.
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Gegenüber seinen Mandanten. |
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"Finanzielle Verantwortungslosigkeit"
Fagans "Vermögensverzeichnis schweigt aber darüber, wie dieses Geld aufgeteilt werden soll und wie hoch sein Honorar daraus sein wird", schreibt Richterin Shira Scheindlin in der Begründung für den Verfahrensausschluss, der der APA vorliegt.
Der Entschuldungsplan Fagans gebe Anlass für einen unzulässigen Interessenskonflikt zwischen dem Anwalt und seinen Klienten, ergänzt die Richterin. Er "illustriert einen Grad der finanziellen Vewantwortungslosigkeit, der dem Gericht den Glauben daran nimmt, dass er in der Lage ist, die ausländischen Kläger in diesem Verfahren angemessen zu vertreten."
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Kein Büro, Mitarbeiter nicht bezahlt
Fagan hat laut seiner Vermögensaufstellung auch keine Mittel, seiner Klienten in den USA zu vertreten - er habe weder Personal noch Büro. Experten, die für ihn arbeiteten, seien nicht bezahlt worden, betont die Richterin.
Die Klagen seien zudem von dem Anwalt alleine eingebracht worden und verursachten hohe Kosten: So wurde Fagan zu 5.000 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil er versichert hatte, dass es in Deutschland zwei Zeugen mit wichtigen Informationen gebe. Als Anwälte dorthin reisten, um sie zu befragen, stellte sich das als Falschangabe heraus. Für Richterin Scheindlin ist das "unprofessionell" und "höchste Missachtung gegenüber dem Gericht".
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60 Tages-Frist
Die beiden Partner von Ed Fagan in den USA müssen jetzt binnen 30 Tagen vor Gericht Kopien der Vollmachten ihrer Mandaten vorlegen.
Sollten sie das nicht machen, haben die angeblich Vertretenen weitere 30 Tage Zeit, um sich selbst zu melden. Wenn auch das nicht der Fall ist, werden alle Klagen abgewiesen.
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Fagan will berufen
Gegenüber der APA hat Ed Fagan am Freitag angekündigt, gegen den Ausschluss zu berufen. Er habe die Kaprun-Klagen nicht wegen des Geldes eingebracht, sondern einzig, um den Menschen zu helfen, die ihre Liebsten verloren hätten und noch heute darunter leiden.
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salzburg.ORF.at; 10.5.07
Bei einigen seiner zahlreichen Verfahren nach der Kaprun-Katastrophe soll US-Anwalt Ed Fagan zwar im Namen, aber ohne Wissen und gegen den Willen der Opfer-Angehörigen geklagt haben.
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9.5.07
Bis zum Sommer will die Vermittlungskommission eine Lösung für Hinterbliebene der Brandkatastrophe in Kaprun mit 155 Toten finden. Rund 16 Mio. Euro könnten für Entschädigungen ausbezahlt werden.
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