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KURZENTRUM BAD VIGAUN |
22.06.2007 |
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Patient starb: Ex-Primar freigesprochen
Nach dem Tod eines ehemaligen Patienten des Kurzentrums Bad Vigaun (Tennengau) sind am Freitag der ehemalige ärztliche Leiter und ein Techniker vor Gericht gestanden. Beide wurden vom Vorwurf der Gemeingefährdung mit Todesfolge freigesprochen.
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Ärztlicher Leiter soll Hinweise ignoriert haben
Eine Legionellen-Infektion soll im Jahr 2002 zum Tod des 80-jährigen Patienten geführt haben - er starb letztendlich aber an einer Lungenentzündung. Legionellen vermehren sich in lauwarmem Wasser und werden über die Atemluft aufgenommen. Nur Erhitzen des Wasser tötet diese Bakterien ab.
Das sollen die beiden Angeklagten laut Anklage nicht getan haben: Der ehemalige ärztliche Leiter des Kurzentrums soll jahrelang keine Vorbeugemaßnahmen getroffen haben, warf ihm die Anklage vor. Damit sei er voll verantworlich für den Tod des Pensionisten und habe hunderte weitere Patienten massiv gefährdet.
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Desinfektion "nicht machbar"?
Mitangeklagt war auch ein technischer Berater. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, damals eine thermische Desinfektion - also starkes Erhitzen des Kurzentum-Wassers - als nicht machbar abgetan zu haben.
Nach dem Tod des Patienten sei diese Wasser-Erhitzung dann sehr wohl durchgeführt worden.
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Verteidigung weist Anklagepunkte zurück. |
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Behörde schrieb keine Notmaßnahmen vor
Die Verteidigung hielt beim Prozess dagegen: Sofort nach dem ersten Verdacht habe der angeklagte ärztliche Leiter die Behörden informiert. Messungen haben dann eine Legionellen-Konzentration weit unter allen gesetzlichen Grenzwerten ergeben. Auch die Bezirkshauptmannschaft habe Notmaßnahmen nicht für notwendig gehalten.
Nicht einmal ein Duschverbot habe das Amt verhängt - geschweige denn eine Schließung des ganzen Kurzentrums, betonte die Verteidigung.
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Primar hat Zweifel. |
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Legionellen wirklich Schuld am Tod?
Außerdem - so der angeklagte Primar in seiner Aussage - seien die beiden Legionellenverdachtsfälle nie endgültig bestätigt worden. In einem Fall stehe nicht einmal fest, ob eine Infektion überhaupt vorliegt. Und ob der verstorbene Pensionist tatsächlich der gefährlichen Erkrankung erlegen ist, hat auch eine Obduktion nicht klären können.
Unbestritten geblieben ist allerdings, dass der ehemalige ärztliche Leiter bestimmte Hygiene-Maßnahmen gar nicht allein vorschreiben hätte dürfen: Aufwendige, und vor allem teure Desinfektionsmaßnahmen muss die Verwaltungsdirektion in die Wege leiten.
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Noch nicht rechtskräftig
Das Gericht betonte, dass fahrlässige Gemeingefährdung nicht zu beweisen sei: Beide Angeklagten wurden freigesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgegeben hat.
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salzburg.ORF.at; 24.11.06
Das Verfahren zieht sich schon seit Jahren hin: Zuletzt wurde es im vergangenen November vertagt, weil ein Sachverständiger erkrankt war.
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